In der doppelten Buchführung (Doppik) und je nach Gewerbegröße teils auch bei Kleinunternehmern, die nur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet sind, wird mit mehreren, zum Teil virtuellen Konten und Unterkonten gearbeitet. Jedes Konto hat zwei Seiten, die zum Beispiel in getrennten Tabellenspalten dargestellt werden. Die eine Seite bezeichnet das „Soll“, also die Forderungen an Kunden (das, was diese „bezahlen sollen“). Die andere Seite verzeichnet das „Haben“, also Forderungen von Geschäftspartnern an das Unternehmen (welche das Unternehmen „zu zahlen hat“). Bei der doppelten Buchführung werden die Konten in Erfolgs- und Bestandskonten gegliedert:
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