- Buchhaltung und Buchführung werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Aspekte. Buchhaltung umfasst die Abteilung, das Personal, die Infrastruktur und Methoden, mit deren Hilfe Geschäftsvorgänge aufgezeichnet werden. Buchführung bezieht sich auf die Methodik und die Tätigkeit an sich.
- Alle Gewerbetreibenden sind zur Aufzeichnung und Darlegung ihrer Geschäftsvorgänge verpflichtet. Alle Geschäftsvorgänge müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachvollziehbar dokumentiert werden, Belege sind immer aufzubewahren.
- Je nach Größe eines Gewerbes und seiner Umsätze und Gewinne ist es entweder zur doppelten Buchführung (Doppik) und zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse verpflichtet, oder es reicht die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Einzelheiten sind durch das Handelsgesetzbuch geregelt.
- Buchhaltungsabteilungen oder -programme arbeiten in der doppelten Buchführung mit Grund-, Haupt- und Nebenbüchern sowie verschiedenen Unterkonten und Systemen der Verrechnung dieser Konten.
- Komplexität und Aufwand der Buchführung sind an die Größe und Mittel des Gewerbes angepasst. Auch externe Berater können bei der Entscheidung für die praktischste Art der Buchhaltung unterstützen oder diese komplett übernehmen.
- Buchhaltung zu lernen und zu verstehen, ist nicht schwer. Gerade für Anfänger in der Buchhaltung sind Ratgeber wie dieser eine hilfreiche Anlaufstelle, um einen ersten Überblick zu bekommen.