Verbuchung aller Geschäftsvorgänge
Die wesentliche Aufgabe in der Buchhaltung ist die Verbuchung aller Geschäftsvorgänge des Unternehmens bzw. der Institution, und zwar nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (§ 239 Abs. 2 HGB), nämlich „vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet“. Zum Ende eines Geschäftsjahres führen Freiberufler und Selbstständige die Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch, während größere Unternehmen mit Pflicht zur doppelten Buchführung einen Jahresabschluss erstellen. Dies geschieht durch die Gewinn- und Verlustrechnung der Erfolgskonten und die Bilanzierung der Bestandskonten. Die Ablage und Verwaltung von Belegen ist Teil dieser Aufgaben.
Buchung von Steuern
Ein weiterer großer Aufgabenbereich in der Buchhaltung umfasst die Buchung von Steuern. Unternehmen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, sind verpflichtet, 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen zu zahlen. In einigen Bereichen, wie der Gastronomie, gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Weiterhin müssen Unternehmen eine Vorsteuer beim Einkauf zahlen, die sie zum Teil zurückerstattet bekommen. Je nach Unternehmensform und -größe muss außerdem eine Körperschafts- oder Gewerbesteuer gezahlt werden. Einzelpersonen, die hiervon ausgenommen sind, zahlen eine Einkommenssteuer.
Verwaltung der Anlagen und Inventur
Weitere Aufgaben der Buchhaltung sind unter anderem die Verwaltung der Anlagen eines Unternehmens sowie die Inventur zum Jahresende. Hierbei werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens geprüft und mit den vorhandenen Listen abgeglichen.